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NeuigkeitenGibt es ab jetzt in unserem Kundenbereich unter www.russland-buecher.de jede Woche aktualisiert. Was gibt es in Moskau neues für Individualtouristen ! Was müssen Ausländer zur neuen Anmeldungsprozedur wissen?Am 15.1.07 hat die Anmeldungsprozedur wie folgt geändert: Beim Überqueren der Grenze muss jeder Ausländer die Migrationskarte ausfüllen und die ganze Zeit während seines Aufenthaltes auf dem Territorium der RF mit sich führen. Nach der Einreise muss jeder Ausländer sich innert drei Arbeitstagen (Wochenende und Feiertage ausgenommen) sich bei dem Amt für Migration melden oder seine Anmeldung per Post erledigen. Auf einem Formular macht die Post oder der Migrationsdienst seine Vermerkung, dass der Ausländer verzeichnet wurde. Die Registration beim OVIR muss nur noch gemacht werden, wenn der entsprechende einen Status "Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung" hat. Wobei diese Registration ebenfalls gilt. Ausländer mit Visa dürfen eine beliebige Länge angemeldet sein (entsprechend der Länge Ihres gültigen Visums). B?rger ohne Visaregime dürfen bis zu maximal drei Monaten auf der Liste der Migranten stehen. Wenn während dieser Zeit der ausländische Bürger ohne Visaregime arbeit gefunden hat, so kann er sich während der Zeit der Arbeit in Russland niederlassen. Ausländische Staatsbürger dürfen nur mit einer Arbeitsbewilligung arbeiten. Diese Bewilligung wird vom Migrationsdienst innert 10 Tagen nach Abgabe der Unterlagen vergeben (Achtung! Dies gilt nur für GUS Bürger, alle anderen Ausländer werden wie früher gehandhabt). Ausländische Staatsbürger die sich mit einem Visum in Russland aufhalten, dürfen nur mit Arbeitsvisum gegen Gehalt arbeiten. Bei Verletzungen der Migrationsbestimmungen in Russland sieht das Recht eine Strafe in Höhe von 2 bis 5 tausend Rubel vor. Bei groben Verstößen kann man aus dem Land geschafft werden (benötigt ein Gerichtsurteil). Wenn Sie ein Milizionär anhält, benötigt dieser Ihren Pass, Ihre Migrationskarte und den abgerissenen Teil ihrer Anmeldung auf der Migrationsliste! Wenn Sie festgenommen werden und keine kriminelle Tat begangen haben, so kann Sie die Polizei max. 3 Stunden zur Feststellung Ihrer Person festhalten. Wurden Sie länger festgehalten so können Sie sich bei der Migrationsbehörde beschweren. Sollten Sie dabei in Konflikt mit dem Gesetz sein, besser einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie brauchen keine Einwilligung Ihres Vermieters mehr für eine Anmeldung! Der Gang ganzer Familienverbände zum OVIR fällt weg! Der postalischen Anmeldung muss die Fotokopie des Passes, des Visums und der Migrationskarte beigefügt werden, sowie die Adresse und die Telefonnummer des Aufenthaltsortes. |